Rechtsanwälte, Steuerberater Köstler-Gropper & Gropper
 

Wohnungseigentumsrecht

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts, das im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt ist, beraten wir Eigentümer und Hausverwalter.  Hier stehen die Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander und zum Hausverwalter im Vordergrund.  Es sind beispielsweise Fragen zur Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Wohngeld, bauliche Veränderung,  Sondereigentum, Verwaltungsbeirat, Wirtschaftsplan und zum Hausverwaltervertrag zu klären.

Wohnungseigentümern ist oftmals nicht bewusst, dass jeder Wohnungseigentümer auch Pflichten hat wie beispielsweise die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wenn eine Maßnahme unweigerlich durchzuführen ist, kann eine Schadensersatzhaftung auf Wohnungseigentümer zukommen, wenn diese schuldhaft untätig geblieben sind, so der Bundesgerichtshof in einen neueren Urteil (BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14).