Steuerrecht
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“
Amschel Meyer Rothschild (1743 – 1812 ), deutscher Baron und Bankier.
Das Steuerrecht zeichnet sich durch eine Vielfalt von Steuerteilgebieten aus. Kein anderer Rechtsbereich hat zudem eine solche Auswirkung auf andere Rechtsgebiete. Viele glauben es handle sich um eine eher spröde Materie. Daher haben viele Menschen ein zumindest gespaltenes Verhältnis zum Steuerrecht. Wir sind gerne bereit, Ihnen beim Marsch durch den Steuerdschungel behilflich zu sein.
Wir unterstützen insbesondere bei:
- Der Wahl der richtigen Unternehmensrechtsform
- Laufende steuerrechtliche Betreuung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
- Steuerliche Vertragsprüfung
- Erstellen Ihrer Steuererklärungen
- Immobiliensteuerrecht
- Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren
- Steuerstrafrecht bzgl. „entdeckter Steuerflüchtlinge“